Dampfwolke
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Dampfwolke
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Geräte:
250 ml Erlenmeyerkolben enghals
Chemikalien:
Kaliumpermanganat
Wasserstoffperoxid 30%
Durchführung:
Man gibt 20 ml Wasserstoffperoxid in den Erlenmeyerkolben und schüttet dann 0,5 g Kaliumpermanganat direkt hinein. Die Lösung wird heiß und bildet weißen Dampf.
Erklärung:
Das Kaliumpermanganat katalysiert den Zerfall des Wasserstoffperoxids zu Wasser und Sauerstoff. Dabei wird die Lösung schnell heiß, was zur Dampfentwicklung führt.
2 H2O2 ---> 2 H2O + O2
Entsorgung:
Reste gibt man zu den Schwermetallabfällen.
Bild:
Video:
Geräte:
250 ml Erlenmeyerkolben enghals
Chemikalien:
Kaliumpermanganat
Wasserstoffperoxid 30%
Durchführung:
Man gibt 20 ml Wasserstoffperoxid in den Erlenmeyerkolben und schüttet dann 0,5 g Kaliumpermanganat direkt hinein. Die Lösung wird heiß und bildet weißen Dampf.
Erklärung:
Das Kaliumpermanganat katalysiert den Zerfall des Wasserstoffperoxids zu Wasser und Sauerstoff. Dabei wird die Lösung schnell heiß, was zur Dampfentwicklung führt.
2 H2O2 ---> 2 H2O + O2
Entsorgung:
Reste gibt man zu den Schwermetallabfällen.
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Ich hab grad bei ESIS (http://ecb.jrc.ec.europa.eu/esis/) nachgeschaut. Demzufolge hat H2O2 in folgenden Konzentrationen folgene Kennzeichnung:
5 - 8 % Xi; R36
8 - 35% Xn; R22-41
35 - 50 % Xn; R22-37/38-41
50 - 70 % C, O; R8-20/22-34
über 70 % C,O; R5-8-20/22-35
5 - 8 % Xi; R36
8 - 35% Xn; R22-41
35 - 50 % Xn; R22-37/38-41
50 - 70 % C, O; R8-20/22-34
über 70 % C,O; R5-8-20/22-35
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5 - 8 % Xi; R36
8 - 35% Xn; R22-41
35 - 50 % Xn; R22-37/38-41
50 - 70 % C, O; R8-20/22-34
über 70 % C,O; R5-8-20/22-35
Und mit Xi, Xn, C und O gibts nichts mehr.
Achtung, Gefahr! oder Doch eher Gefahr, Achtung? mit dem H-Satz 281?
8 - 35% Xn; R22-41
35 - 50 % Xn; R22-37/38-41
50 - 70 % C, O; R8-20/22-34
über 70 % C,O; R5-8-20/22-35
Und mit Xi, Xn, C und O gibts nichts mehr.
Achtung, Gefahr! oder Doch eher Gefahr, Achtung? mit dem H-Satz 281?
Anwesenheit sehr wahrscheinlich.
Don't throw anything away. There is no 'away'.
Abusus non tollit usum.
Wären Maulaffen giftige Gefahrstoffe im Sinne der GefStoffV, könnte man das Gaffen an Privatpersonen durch Personen ohne Sachkunde nach §5 ChemVerbotsV nach §382 StGB bestrafen.
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