Holger Pfahls hat geschrieben: ↑Donnerstag 18. Februar 2021, 18:40
Da wird man sich bereits vor dem Kauf als potentieller Verbrecher abgestempelt.
Jein....die wollen halt sicher gehen, dass ihnen nicht der Hintern aufgerissen wird und halten sich nur an die gesetzlichen Vorgaben zur Abgabe von Silbernitrat wie sie in der ChemVV festgelegt sind.
Laut CLP
http://publications.europa.eu/resource/ ... 5.02/DOC_1 (dort nach Silbernitrat suchen) ist Silbernitrat mit GHS03 =
zu kennzeichnen. Laut der ChemVV Anlage 2 Eintrag 2
https://www.gesetze-im-internet.de/chem ... age_2.html sind bei der Abgabe von Stoffen die mit GHS03 zu kennzeichnen sind die "Grundanforderungen zur Durchführung der Abgabe nach § 8 Absatz 1, 3 und 4" ChemVV zu erfüllen, wobei Abs. 1 für Dich als Empfänger/Endverbraucher nicht relevant ist...aber dafür der Abs. 3 und 4:
(3) Die Abgabe darf nur durchgeführt werden, wenn
1. der abgebenden Person bekannt ist oder sie sich vom Erwerber hat bestätigen oder durch Vorlage entsprechender Unterlagen nachweisen lassen, dass dieser die Stoffe oder Gemische in erlaubter Weise verwenden oder weiterveräußern will und die rechtlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt, und keine Anhaltspunkte für eine unerlaubte Verwendung oder Weiterveräußerung vorliegen,
2. die abgebende Person den Erwerber unterrichtet hat über
a) die mit dem Verwenden des Stoffes oder des Gemisches verbundenen Gefahren,
b) die notwendigen Vorsichtsmaßnahmen beim bestimmungsgemäßen Gebrauch und für den Fall des unvorhergesehenen Verschüttens oder Freisetzens sowie
c) die ordnungsgemäße Entsorgung und
3. im Fall der Abgabe an eine natürliche Person diese mindestens 18 Jahre alt ist.
(4) Im Einzelhandel darf die Abgabe oder die Bereitstellung für Dritte nicht durch Automaten oder durch andere Formen der Selbstbedienung erfolgen. [...]
mit anderen Worten S3 hält sich nur "sklavisch" (und das aus gutem Grund) an die Vorgaben des Gesetzgebers....und wenn Du Dir die Allgemeine Erklärung für den Bezug von aufzeichnungspflichtigen Chemikalien von denen da durchließt, dann findest Du da all das was da oben aus der ChemVV zitiert steht....wenn dann tritt Deinen Lokalpolitkern in den Hintern, dass die nach oben weitertreten.....denn der Staat oder besser Gesetzgeber stempelt Dich als potentieller Verbrecher ab, nicht S3.
bj68
Fuck the "REGULATION (EU) 2019/1148" of the European Parliament and of the Council...denn
Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Art 5 Abs. 3 GG