Chemsverbote

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Chemienator
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Chemsverbote

Beitrag von Chemienator »

Immer und immer neue (meist sinnlose) Verbote für Chemikalien kommen dazu.... Das kennt Jeder!


http://forum.chemikalien.de/ftopic7501-0.html
Und dann verkauft dieser Laden(Mikron-glaub ich) die einfach so an Privatleute und dann noch nen ganzen Liter.......
Ich will mir keine Flusssäure kaufen... aber der Laden hört sich ganz interessant an....
Wenn Ihr den Laden kennt und die netten Kollegen dort nicht vorbeigeschaut haben http://upload.wikimedia.org/wikipedia/c ... ops_dc.jpg, dann schreibt mir ne Nachricht
Yersinia pestis
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Beitrag von Yersinia pestis »

Der Verkauf von Flusssäure bei MIKON dürfte aber völlig legal sein. MIKON ist in der Hauptsache ein Mineralienhändler, der eben auch die dafür nötigen Chemikalien verkauft und da ist eben auch die "schlimme" Flusssäure mit dabei - nicht mal teuer.
Grüße
Yersinia pestis
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Oleum
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hi

Beitrag von Oleum »

Sehe ich auch so das ist bei Mikon absolut kein Problem. Die bestellen die Chems alle über einen Zwischenhändler bei Merck.
Die liefern die so ziemlich alles was Merck anbietet. Die Ware ist auch tipp topp! Die Preise sind oft ziemlich teuer aber wenn man keine solche Apo wie Cyan hat bleibt einem nichts anderes übrig!
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Chemienator
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Beitrag von Chemienator »

und was sagt ihr zu dem shop http://www.labchem.de/index.php?

Den Link hab ich von diesem Forum http://www.studenten-city.de/forum/show ... hp?t=81867

Was sagt ihr dazu?
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Oleum
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Beitrag von Oleum »

Also wenn die die T Stoffe auch an Privat liefern ist das en guter Händler!

EDIT: Also hab gerade gelesen sie liefern diese T-Stoffe nicht an Privat aber so manche Chemikalie ist schon billig!
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extremchemiker
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Beitrag von extremchemiker »

Der Laden ist gut, aber teuer.
Bild

O heiliger St. Florian, verschon mein Labor, zünd andre an!
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Chemienator
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Beitrag von Chemienator »

Bei Gefahrstoffen erheben wir zusätzlich 0,50 Euro Gefahrgutzuschlag je angefangenen Kilogramm Nettomasse (bei Flüssigkeiten entspricht 1Liter = 1kg), sofern die Gefahrstoffe nicht mehr als begrenzte Menge ("LQ") versendet werden kann.


das heißt?
Yersinia pestis
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Beitrag von Yersinia pestis »

T/T+ schließt das leider nicht mit ein. Das betrifft nur den Rest der Gefahrstoffe.
Grüße
Yersinia pestis
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Chemienator
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Beitrag von Chemienator »

Würde folgende Bestellung gehen?
Würde sie sich lohnen?

Ammoniaklösung 25% technisch
Ammoniumchlorid reinst, Ph.Eur
Borsäure reinst
1-Butanol reinst
2-Butanol reinst
Iod reinst  
Kaliumhydroxid-Schuppen, chemisch rein
Phenolphthalein (C.I.764)
ortho-Phosphorsäure 85% reinst, Ph.Eur.
Natriumpersulfat (Natriumperoxodisulfat) min. 99%
Kaliumpermanganat reinst, Ph.Eur. 500g
Resorcin reinst
Kaliumnitrat reinst, Ph.Eur.
Salzsäure ca.31% technisch
di-Phosphorpentoxid reinst
Yersinia pestis
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Beitrag von Yersinia pestis »

Dürfte keine Probleme machen, da keine giftigen Chems dabei sind. Ob es sich lohnt, mußt du selber für dich entscheiden. Wenn du sonst keine billigere Alternative hast, wird es sich bestimmt lohnen, da ja auch nur 1x Versandkosten berechnet werden.

Du mußt auch bedenken, je mehr Pakete von verschiedenen Händlern es werden, desto mehr Versandkosten kommen auf dich zu.
Grüße
Yersinia pestis
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Chaoschemiker
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Beitrag von Chaoschemiker »

An sich besteht kein Verbot für T / T+ Chemikalien nur der Versand gestaltet sich u.a. im Versandhandel kritisch.
Denn ohne weiteres darf man keine giftigen / sehr giftigen Stoffe versenden.
Und eine EVE ist gesetzlich bei O, F+, T und T+ (E ausgenommen) vorgeschrieben.
Der LabChem-Laden macht nen ganz guten :)
Aber da ist halt wieder der Mist mit dem T/T+ Versand...
Muss man halt in die Apotheke rennen. :?

Gruß Felix
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Abusus non tollit usum.

Wären Maulaffen giftige Gefahrstoffe im Sinne der GefStoffV, könnte man das Gaffen an Privatpersonen durch Personen ohne Sachkunde nach §5 ChemVerbotsV nach §382 StGB bestrafen.
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Cyanwasserstoff
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Beitrag von Cyanwasserstoff »

Ist ne EVE dafür wirklich vorgeschrieben? Ich dachte immer, die Händler würden das selbst entscheiden...schon allein, weil...

...ich für noch keine einzige Chemikalie je ne EVE ausfüllen musste...und ich denke ihr wisst, das ich nicht nur das Harmloseste hab... :)

P.S. Was für ein wunderschöner Tag! Grade richtig, um mit der Luziferinsynthese anzufangen und etwas Brom zu verschleudern! :twisted: :mrgreen:

mfg
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Chaoschemiker
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Beitrag von Chaoschemiker »

Das muss ja ein wundervoller Tagesbeginn sein :mrgreen:
Ja die EVE ist vorgeschrieben... Ich zitier einfach den §:

§3 Informations- und Aufzeichnungspflicheten bei der Abgabe an Dritte

Abs. 1: Stoffe und Zubereitungen die nach der Gefahrstoffverordnung mit den Gefahrensymbolen T (giftig) oder
T+ (sehr giftig) oder O (brandfördernd) oder F+ (hochentzündlich) oder mit dem Gefahrstoffsymbol Xn (Gesundheitsschädlich) und den R-Sätzen R 40, R 62, R63 oder R68 zu kennzeichnen sind dürfen nur abgegeben wenn:

Abschn. 1. dem Abgebenden Name und Anschrift des Erwerbers bekannt sind oder der Erwerber sich entsprechend
ausgewiesen hat.

Abschn. 2: dem Abgebenden bekannt ist oder er sich durch den Erwerber hat bestätigen lassen, dass dieser

a) (uninteressant)
b) als Endabnehmer diese Stoffe und Zubereitungen in erlaubter Weise verwenden will, und keine
Anhaltspunkte für eine unerlaubte Weiterveräußerung bestehen.
...
Abs. 2: (lasse ich weg)

Abs. 3: Über die Abgabe der Stoffe und Zubereitungen nach § 2 Abs. 1 (T/T+) ist ein Abgabebuch zu führen [...] Der Empfang der Stoffe und Zubereitungen ist vom Erwerber im Abgabebuch oder auf einem gesonderten Empfangsschein zu bestätigen. Das Abgabebuch ist vom Betriebsinhaber mit den Empfangsscheinen für mindestens 3 Jahre nach der letzten Eintragung aufzubewahren.
...

Quelle: ChemVerbotsV

Ist zwar viel aber man sollte die Gesetze kennen, damit man nicht auf die mal stolpert bzw. unrecht (omikron...) behandelt wird.

Ausserdem erklärt § 4 (Selbstbedienungsverbot, Versandhandel) das T/T+ u.a. nur an Wiederverkäufer, Schulen etc. p.P. versendet werden darf.

Gruß Felix
PS: Viel Spaß beim lesen :mrgreen:
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Cyanwasserstoff
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Beitrag von Cyanwasserstoff »

OK, er weiss wo ich wohne, wie ich heisse und er hat meine Telefonnummer..., und ja, ich werde die "Stoffe und Zubereitungen" in erlaubter Weise verwenden...
Mit der "unerlaubten Weiterveräusserung" ist gemeint, dass man solche Stoffe nicht weitergeben darf...
Und das Abgabebuch kann ja ruhig geführt werden. Abgabebuch =/= (ungleich) EVE. :D

mfg
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Chaoschemiker
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Beitrag von Chaoschemiker »

Ich habe gewisse Stellen markiert um manchen Leuten mit dem Zaunspfahl zu winken die z.B. öffentlich Chemikalien anpreisen die derartige Einsfufungen besitzen...
und eine EVE ist da andeutungsweise erforderlich:

Abschn. 2: dem Abgebenden bekannt ist oder er sich durch den Erwerber hat bestätigen lassen, dass dieser ...

Allerdings stimmt es denn in gewisser Weise muss das der Händler mit sich selbst vereinbaren...

Gruß Felix
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