Aber mal (für AT) als Startpunkt und Orientierung (in DE wird es sehr ähnlich sein da der Großteil bereits aus EU Recht resultiert):
https://www.wko.at/service/umwelt-energ ... recht.html
wenn man mal alles zum Thema Biozid und Pflanzenschutzmittel beiseite lässt dann bleiben folgende 10 Themengebiete übrig:
Chemikaliengesetz 1996 samt Verordnungen und Bekanntmachungen
- Chemikaliengesetz 1996 samt Verordnungen und Bekanntmachungen
Chemikaliengesetz
Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung
Verbote und Beschränkungen
Giftrecht
sonstige Verordnungen
- REACH-Verordnung
Einstufung, Kennzeichnung und Verpackun
EU-Verbote und Beschränkungen
sonstiges EU-Chemikalienrecht
Es gibt gewisse Hoffnungsschimmer darin, zumindest im Sinne von "das kann ich lesen und verstehen", leider nicht im Sinne von "das kann ich nachvollziehen":
https://eur-lex.europa.eu/legal-content ... 98&from=DE
In Anhang 1 steht alles was wegen Sprengstoffbezug verboten ist, Anhang 2 alles bei dem "verdächtige Transaktionen" meldepflichtig sind. Beziehen darfst du dein Aceton oder Kaliumnitrat also, aber versuche dabei unverdächtig dreinzuschauen oder so? Nota bene stehen zwar Kalium- und Natriumperchlorat in Anhang 1 (=HD-Auslöser), nicht jedoch das allseits als völlig harmlos bekannte NH4-Salz oder die freie Säure??? *Facepalm*
Über Natriumnitrit findest du dort nichts. Das ist aber wiederum wegen der Giftigkeit auf einem Index... frag mich nicht welcher... aber nur über einer gewissen Konzentration, denn Pökelsalz ist immer noch wichtig.
Früher war das alles einfacher. Da gab's ein Chemikaliengesetz und eine "Giftliste", damit war man rasch durch als durchschnittlich begabter Staatsbürger.
Heute? Aufwändiges Rechtsgutachten ob du überhaupt noch NaCl besitzen darfst?