Bitte die Forenregeln und die Hinweise zu den Versuchen lesen!
| Foren-Übersicht » Offtopic » Substanzliste, Abgabeverbot an den Privenda |
![]() |
|
| Substanzliste, Abgabeverbot an den Privenda |
|
Illum.-Ass.
|
|
Bitte, für das nötige, weiterführende Verständnis: Die Einleitung/Definitionen lesen!
Es folgt ein Link mit einer "ständig und planlos" zu erweiternde Liste von Substanzen, die unter die ChemVerbotsVO, deren Folgerichtlinien und andere Verordnungen fallen und deshalb nicht von dem privaten Endabnehmer erworben werden dürfen. Dabei müssen die CMR-Einstufungen separat beachtet werden! Kategorie 3 ist ebenfalls aufgelistet, trifft jedoch nicht auf das Abgabeverbot zu, bis auf Ausnahmen wie DDT. Ausgelassen sind Substanzen, die unter das BTM und das SprengG fallen, da ich bzw. die Hobbychemikerschaft sich von derartigen Substanzen weitestmöglich distanziert. Definitionen: Privater Endabnehmer: Personen, die für sich selbst, den privaten Haushalt, dem eigenen Gebrauch, gleichgültig ihres Akademischen Grades, betroffene Substanzen kaufen will. CMR-Einstufung: Einstufung von Chemikalien nach krebserzeugenden, erbgutverändernden oder fortpflanzungsgefährdenden Eigenschaften und Wirkungen. Kategorien der CMR-Einstufung nach Wirkung... (pauschal formuliert): Kategorie 1: aus Erfahrung beim Menschen nachgewiesen Kategorie 2: bei Tieren nachgewiesen, wird beim Menschen vermutet Kategorie 3: es wird angenommen, dass es beim Menschen so ist (Bsp: Benzol: CMR-Einstufung: C-Kat.:1 M-Kat.:2, nachweislich krebserzeugend, im Tierversuch mutagen) Bemerkung: KMR ist gleichzusetzen mit CMR. (Cancerogenität (Krebserzeugende Wirkung); Mutagenität (Erbgutverändernde Wirkung); Reproduktionstoxizität (Hier aufgesplittet in RF(Fruchtbarkeitsgefährdung) und RE(Entwicklungsschädigend (Fruchtschädigung))) LISTE |
||||||||||||||
|
_________________ Don't throw anything away. There is no 'away'. Abusus non tollit usum. Wären Maulaffen giftige Gefahrstoffe im Sinne der GefStoffV, könnte man das Gaffen an Privatpersonen durch Personen ohne Sachkunde nach §5 ChemVerbotsV nach §328 StGB bestrafen.
|
||||||||||||||||
| Substanzliste, Abgabeverbot an den Privenda |
|
phpBB2 © phpBB Group
Template by phpBBStyles.com modified by Illumina
Content © Illumina
Technischer Support von xatux softwaresysteme
Template by phpBBStyles.com modified by Illumina
Content © Illumina
Technischer Support von xatux softwaresysteme

