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Lumineszenz von rotem Phosphor durch Umwandlung in P4
Illum.-Ass.

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Lumineszenz von rotem Phosphor

Geräte

Reagenzglas, Brenner, Reagenzglashalter, Wattebausch

Chemikalien

Roter Phosphor (F, N)


Kupfer(II)-sulfat (N, Xn)

Als Lösung - 10%

Wasserstoffperoxid (C)

Als Lösung - 30%

____________

Weißer Phosphor (C, F, N, T+)


Phosphor(V)-oxid (C)



Durchführung:

Man gibt ein erbsengroßes Häufchen roten Phosphor in das Reagenzglas und verschließt dieses mit dem Wattebausch.
Nun erhitzt vorsichtig von unten und kann schon nach kurzer Zeit eine Nebelentwicklung von Phosphor(V)-oxid sehen an welcher sich nach kurzer Zeit auch das Phosphor(III)-oxid und gasförmiger Phosphor beteiligen, was man in der Dunkelheit an der schimmernden Lumineszenz am Nebel-Luft-Rand der Wolke erkennen kann.
Bei anhaltendem Luftaustausch über den Wattebausch kann diese Leuchterscheinung relativ lange Zeit auftreten.
Auch ist eine Teilresublimation gasförmigen Phosphors, in Form weißen Phosphors an kühleren Teilen im Innern des Reagenzglases, sichtbar.
Vorsicht! Man sollte das Reagenzglas möglichst gegen ein Zerschellen auf dem Boden sichern, sonst würde der Phosphor durch seine feine Verteilung im Reagenzglas bei Luftkontakt sofort Feuer fangen, was eine große Wolke Phosphor(V)-oxids und auch Hitze mit sich bringen würde.

Entsorgung:

Man füllt das Reagenzglas mit der Kupfer(II)-sulfatlösung und versetzt dann mit Wasserstoffperoxidlösung.
Der Wattebausch sollte, je nach Möglichkeit, verbrannt oder auch mit der selben Prozedur wie beim Reagenzglas behandelt und dann entsorgt werden.

Erklärung:

Zunächst findet Depolymerisation des roten Phosphors zu weissem Phosphor statt:

4 Pn --- 280°C ---> n P4

Der Phosphor oxidiert durch Luftsauerstoff zunächst zu Phosphortrioxid und dann zu Phosphorpentaoxid:

P4 + 3 O2 ---> 2 P2O3 + Licht
P2O3 + O2 ---> P2O5


Vorbereitetes Reagenzglas mit dem roten Phosphor


Deutlicher grünlicher Schimmer der Lumineszenz


Zu entsorgender z.T. abgeschiedener weißer Phosphor


Das Reagenzglas mit CuSO4-Lösung und hinterher mit H2O2-Lösung versetzt.[/b]

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Wären Maulaffen giftige Gefahrstoffe im Sinne der GefStoffV, könnte man das Gaffen an Privatpersonen durch Personen ohne Sachkunde nach §5 ChemVerbotsV nach §328 StGB bestrafen.
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Illumina-Admin

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Schön! Wink

Aber es heisst "Lumineszenz (hab ich korrigiert). Wink

Und ich hab ne Gleichung zur Entstehung des WP eingefügt.

mfg
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Illum.-Ass.

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Ok.
Ich hatte mir zusätzlich überlegt, unter die eingesetzten Chemikalien, einen Strich zu machen, um die Freiwerdenen zu kennzeichen.

Gruß Felix

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