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Legalsche Probe
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Legalsche Probe

Geräte:

Reagenzglas, Pipette

Chemikalien:

Probe (Aceton)


Natriumnitroprussidlösung 1% (Xn)


Natriumhydroxidlösung 2N (Xi)



Durchführung:

Eine frische Lösung von Natriumpentacyanonitrosylferrat(II) (c = 1 %) wird hergestellt.
5 ml Aceton werden mit einigen Tropfen Natronlauge versetzt. Es wird tropfenweise Natriumpentacyanonitrosylferrat(II)-Lösung hinzugetropft. Dabei entwickelt sich langsam eine Rotfärbung.

Entsorgung:

Bei diesen geringen Mengen kann über den Abfluss entsorgt werden.

Erklärung:

Der Nachweis beruht auf der Umkomplexierung des Natriumpentacyanonitrosylferrat(II) mit Aceton als neuem Liganden.


Bild:


Aceton versetzt mit Natriumhydroxidlösung.


Nach der Zugabe von Natriumpentacyanonitrosylferrat(II)-Lösung.

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Alle Ding' sind Gift und nichts ohn' Gift; allein die Dosis macht, dass ein Ding kein Gift ist. (Paracelsus 1493-1541)
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