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| Englisch als Studienvorraussetzung |
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...hat jetzt nen eigenen Rang
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Ich bräuchte Mal Informationen zu einer Frage.
Allerdings will ich keine Empfehlungen (im Übrigen kann ich eure Empfehlung eh schon abschätzen Ich wähle nun die Fächer für Klasse 12 & 13. Da ich einer der unglücklichen bin, der die 2e Fremdsprache die ganze Schulzeit weiterlaufen lassen muss, habe ich die Option Englisch abzuwählen. Dafür würde auch sprechen, dass ich in Englisch nicht unbedingt der Beste bin (zwar nicht schlecht aber ich hasse das Fach) Außerdem müsste ich 4 Stunden zusätzlich Englisch in der Woche nehmen und da würde noch einiges an weiterer zusätzlicher Arbeit auf mich zukommen. Nachteile sind mir größtenteils bekannt.... (daher keine Kommentierung notwendig) Allerdings frage ich mich, ob es auf allen Unis UNBEDINGT NOTWENDIGE PFLICHTVORRAUSSETZUNG ist, Englisch mit ins ABI zu nehmen, oder nicht/varriert das? Bzw. wenn nicht, ob es dann andere pflichtorraussetzungen gibt. habt ihr Ahnung davon? |
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Illum.-Ass.
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Englisch ist mehr als nützlich, das weißt du ja auch selbst. In Zukunft wird alles internationaler und da ist Englisch unerlässlich.
Sämtliche Fachlektüre, Patente usw. sind in Englisch verfasst und es dauert seine Zeit, bis die jemand übersetzt, somit wird es ohne Englisch schwer im Studium. "UNBEDINGT NOTWENDIGE PFLICHTVORRAUSSETZUNG" ist es eher nicht, aber eher eine "UNBEDINGT NOTWENDIGE TEILVORRAUSSETZUNG". Zwar wird die Sprache auch im Normalumfeld mehr benutzt, nur mangelt es dir einfach an Routine. Klar kannst du eine Schrift auch übersetzen. Zur Not auch jedes Wort mit dem Wörterbuch. Aber das geht dann eben nur bröckelnd. (Bei Siemens in Berlin z.B. sind Pflichtteile enthalten, z.B. in Bezug auf Auslandskooperation, in denen nur Englisch gesprochen wird. Also auch Reports, Conclusions und solche neodeutschen Scherze) |
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_________________ Don't throw anything away. There is no 'away'. Abusus non tollit usum. Wären Maulaffen giftige Gefahrstoffe im Sinne der GefStoffV, könnte man das Gaffen an Privatpersonen durch Personen ohne Sachkunde nach §5 ChemVerbotsV nach §328 StGB bestrafen.
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