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Wenn der Kassierer nicht schaut und auch nicht fragt, ob ich noch Getränke habe, muss ich ihn dann darauf aufmerksam machen, wenn ich noch Getränke im Waagen habe?
Ja, da man sich sonst des Diebstahls strafbar macht.
94%
 94%  [ 16 ]
Nein, wenn der Kassierer nicht selbst nachschaut/nachfragt, ist das sein Problem.
5%
 5%  [ 1 ]
Stimmen insgesamt : 17

Die Geschichte mit dem Einkaufswaagen
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Wenn man Einkaufen geht, nimmt man ja bei größeren Einkäufen gerne mal nen Einkaufswaagen zu Hilfe.
Wenn man nun Getränkekisten kauft, stellt man diese für gewöhnlich unter den Korb des Einkaufswaagens.
An der Kasse darf man die Kisten ja im/unterm Waagen lassen.
So, jetzt zu meiner Frage.
Bin ich verpflichtet, den Kassierer darauf aufmerksam zu machen, dass ich noch ne Kiste Getränke habe oder muss der Kassierer selbst nachschauen?
Ich komme desshalb auf diese Frage, weil mir gestern ein Bekannter erzählt hat, dass er grundsätzlich nicht sagt, dass er noch nen Kasten hat.
"Wenn der Kassierer nicht schaut, hat er Pech gehabt", meint der.
Ist das richtig oder begeht man hier Diebstahl?

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Ist eindeutig Diebstahl. Und das sogar vorsätzlich! Jede Ware die nicht bezahlt wurde bleibt Eigentum des Marktes.
Die Ausrede "...der hat aber gar nicht hingeguckt..." zählt da nicht. Wenn ich mutwillig etwas in die Hosentasche stecke und es nicht an der Kasse raushole und bezahle, sieht es der Kassierer ja auch nicht.
Man muss also auf alles was man mitnehmen will auch hinweisen und es bezahlen. Wink Da ist das Gesetz sowas von eindeutig, so würde es man sich auch bei dem Chems-Gesetzen wünschen... Mr. Green

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Das habe ich ihm auch gesagt. Er ist da anderer Meinung.
Das kannst du aber nicht ganz vergleichen. Weil wenn ich mir was in die Tasche stecke, dann kann ers ja nicht sehen und zugleich mache ich mich strafbar, da ich es ja eingesteckt habe.
Wenn ichs aber im Waagen lasse, nicht bedecke etc dann ist das ja noch keine Straftat, da ich ja nicht unbedingt absichtlich einen Täuschungsversuch vornehme. Er könnte ja nachkucken.

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Man kann schonmal etwas vergessen zu bezahlen, da ist das was Andres. Jeder Laden hat da so seine Grenze festgelegt, ab wann es zur Anzeige kommt. Bei manchen ist das die Grundstücksgrenze, bei andren 2m nach der Kassa Mr. Green Wenn Du da umdrehst und sagst: "ach, ich hab auf Dies und Jenes vergessen"... ist das sicher kein Problem. Wenn Du mit der unbezahlten Ware diese Grenze überschreitest...

Gut, aber das mit der Kiste ist eindeutig, natürlich muss man den Kassier drauf aufmerksam machen, sobald Du damit abhaust, machst Dich strafbar.

mfg Peter
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extremchemiker hat Folgendes geschrieben:
... dann ist das ja noch keine Straftat, da ich ja nicht unbedingt absichtlich einen Täuschungsversuch vornehme. Er könnte ja nachkucken.
"Täuschungsversuch durch Unterlassung" könnte man juristisch sagen. Solange ich im Laden bin, kann ich mir die Taschen/den Wagen vollstopfen wie ich will, solange ich es an der Kasse wieder raushole und bezahle. Vergesse ich was ist es auch keine absichtliche Täuschung, trotzdem Diebstahl und strafbar.
Vorsatz ist keine Bedingung für die Strafbarkeit...

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Gut, hätten wir das auch geklärt.
Scheint ja wirklich absolut eindeutig zu sein.

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guden.

wenn du das nächste ma im supermarkt an der kasse bist und die kasse RECHTS von dir ist, dann schau doch mal nach LINKS oben. Da ist so ein schöner spiegel, der dem verkäufer deinen Wagen so zeigt, dass er auch sieht was UNTER dem Wagen, in dem Falle Bierkästen etc. ist. Wink
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Aber nicht in jedem Laden! In dem Supermarkt in dem ich einkaufe gibts das nicht... Wink

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Eben, das wollte ich eben auch sagen. Ist natürlich für den Kassierer super, da er nicht ständig aufstehen muss, hat aber halt nicht jeder Laden.

FAZIT: Es muss alles bezahlt werden, auch wenn was im Wagen vergessen wurde, ob absichtlich oder nicht. Was nicht bezahlt wird, ist DIEBSTAHL!!!

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Und was ist, wenn ich 100g Äpfel abwiege, 50mal auf "Äpfel" drücke, und die 50 Strichcode-Bons für 100g Äpfel (entsprechend evtl. 50Cent) bei allerlei anderen Produkten über den Strichcode klebe?

EDIT: Die Sachen aber NICHT selber kaufe. Sondern eher so Robin-Hood-like Mr. Green

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Dann würde ich sagen: Zurück in den Kindergarten! Mr. Green

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Leute, was gibt es hier eigentlich noch viel zu sagen, wer Getränke mitgehen lässt, der klaut sie auch xD

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@dg7acg: Auch wenn "back to the roots": Was ist denn dann? Wer wird für den Schaden verantwortlich gemacht und in welcher Form?
Theoretisch wäre es, wenn man es vorsätzlich bei eigener gekaufter Ware macht, doch auch ganz schön finanziell wirksam.

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@ Newclears, ich denke in dem Fall solltest du auch Ärger bekommen, ich glaube wegen betrugs oder sowas..
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Ich sehe hier keinen einzigen Post von Lars! Wie kommst du jetzt auf ihn?

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