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Foren-Übersicht » Allgemeines zur Chemie » Chemiekalienbesitz |
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Illumina-Mitglied
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Liebes Forum,
anregenede Themen und Beiträge finden sich zu dieser Thematik zuhauf. Ich miss jedoch eine Quelle die mir auflistet was ich besitzen darf und was nicht und auch wie es sich verhält einen Stoff zu besitzen der in ein paar Jahren erst verboten sein würde/dürfte. Bei diesem ist es aber nur verboten ihn zu erwerben, ist dann auch automatisch der Besitz verboten? |
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Illumina-Mitglied
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Hallo Deddl007
Zunächst mal Herzlich Willkommen bei Illumina-Chemie! Das mit der einheitlichen Liste ist schwierig, sogar SEHR schwierig. Es gibt verschiedene Gründe für Abgabe- und/oder Besitzverbote. Da gibt es das Sprengstoffgesetz und seine "Ausläufer", das Kriegswaffenkontrollgesetz, die Drogengesetzgebung und den Bereich Doping, um nur die Wichtigsten zu nennen. Bei vielen Stoffen wird eine Endverbleibserklärung verlangt und sie reicht meistens aus. In einigen Fällen sind auch Kombinationen von (einzeln unbedenklichen) Stoffen hochverdächtig, sogar für kleinere Gewerbebetriebe. Und bei anderen Stoffen ist schon die erste wägbare Menge illegal zu besitzen, wenn man keine nachweisbare Berechtigung hat, damit zu arbeiten. Das Ganze ist derart heterogen, daß man sich immer im jeweiligen Einzelfall informieren muß. Wie es bei "Altbesitz" aussieht, das ist auch je nach "Verbotsgrund" sehr unterschiedlich. Eine sachgerechte Aufbewagrung und inventarisierung sind in jedem Fall unerläßlich. Sorry, hier kann ich keine Antwort im engeren Sinn der Frage geben, ohne eine wüste Datenbankrecherche loszutreten. |
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IllumiNobel-Gewinner 2012
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Guten Tag und willkommen im Forum.
Es wäre schön, wenn du dich vorstellen würdest. Wer du bist, was du so machst, was dein spezifsches interesse an der Chemie ist, warum du dich hier angemeldet hast .... Dafür haben wir hier ein Unterforrum. |
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_________________ "Alles sollte so einfach wie möglich gemacht werden. Aber nicht einfacher."(A. Einstein 1871-1955) "Wer nur Chemie versteht, versteht auch die nicht recht!" (G.C. Lichtenberg, 1742 - 1799) "Die gefährlichste Weltanschauung ist die Weltanschauung der Leute, die die Welt nie gesehen haben." (Alexander v. Humboldt, 1769 - 1859)
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Illumina-Mitglied
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Erledigt =)
Nun kann die Diskussion beginnen |
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Illumina-Mitglied
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Hast Du denn konkrete Substanzen als Diskussionsgrundlage?
Sonst müssen wir uns mit der Synthese von DHMO aus Protonol und Hydroxylsäure beschäftigen. Das ist übrigens eine Veresterung, die unter Wasserabspaltung funktioniert. ;----) |
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Illumina-Mitglied
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bestimmte Chemikalien nein. Ich möchte es gerne allgemein erfragen und diskutieren |
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Illumina-Mitglied
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Wie es mir scheint, sollte ich ein paar Chemikalien benennen oder ist im Internet ein Katalog bekannt der eine Auflistung der Chemikalien beinhaltet? |
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Illumina-Mitglied
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Ein "Katalog" macht keinen Sinn.
Ich glaube du hast keine Vorstellung davon wie viele Chemikalien es gibt (Stand 2015 etwa 100 Mio, siehe https://de.wikipedia.org/wiki/Chemische_Verbindung). Würde man 1 Verbindung pro Sekunde bearbeiten und zuordnen ob erlaubt oder nicht, bräuchte es 3 Jahre und 62 Tage ununterbrochener Arbeit. 1 Sekunde ist natürlich unmöglich für eine Beurteilung. Die CAS erfassen die Verbindungen auch laufend, aber legislativ ist das ein unmögliches Vorhaben - ist man am einen Ende fertig hat sich schon längst (Technisch sie auch rechtlich) wieder alles geändert und man kann sofort mit einer Neubeurteilung beginnen. Dein Ansinnen nach einer Liste ist in der Form daher unmöglich. Was es schon gibt sind Rechtsvorschriften der jeweiligen Länder in denen bestimmte Stoffklassen geregelt sind, darin gibt es tlw auch (überschaubare) Listen mit explizit genannten Stoffen. Ich sage bewusst "geregelt" und nicht verboten, da es hier je nach Land und Stoffklasse durchaus lokal unterschiedliche Gesetzeslagen gibt wie der Verkehr geregelt ist, von Totalverbot bis Registrierung ab bestimmtem Mengen oder Konzentrationen. Aber das hat dir Glaskocher in der ersten Antwort ja bereits dargelegt... |
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